Leistungen der Reiseversicherungen
siehe auch...
Hier finden Sie eine allgemeine Übersicht
über die Leistungen der Reiseversicherungen.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind im Gegenzug zur
PKV
ziemlich beschränkt. Es lohnt sich vor einer Reise im Ausland eine private
Reisekrankenversicherung abzuschließen, denn diese bietet weltweit Schutz im
Falle, wenn Sie während Ihres Aufenthaltes krank werden. Der Versicherungsschutz
einer privaten Reisekrankenversicherung umfasst im ambulanten Bereich 100% der
erstattungsfähigen Aufwendungen für Heil- , Hilfs- und Arzneimittel, Transport
zum Arzt oder Krankenhaus im Not- bzw. Unfall. Außerdem sichert sie den
Rücktransport des Versicherten in einem medizinisch notwendigen Fall, was bei
der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen ist.
Im stationären Bereich kann die privat versicherte Person Leistungen
beanspruchen wie: freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung, Unterkunft in Ein-
oder Zweibettzimmer, Verpflegung, Transport zum Krankenhaus durch
Rettungsdienst. Im zahnärztlichen Bereich umfasst der Versicherungsschutz 100%
der erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen, 50% für
Zahnkronen, Zahnersatz, Einlagefüllungen, Kieferorthopädie. Die Kosten für
Materialen und Laborarbeiten werden in der Regel der zugrunde liegenden
zahnärztlichen Leistungen kalkuliert.
Eine andere vorteilhafte Reiseversicherung, die vor allem im Falle, wenn die
gebuchte Reise nicht mehr angetreten werden kann sinnvoll ist, ist die
Reiserücktrittskostenversicherung. Diese übernimmt die Kosten, die infolge der
Stornierung der Reise entstehen. Der Versicherer zahlt natürlich nur dann, wenn
die Reise aus wichtigen Gründen storniert wurde. Diese sind: schwerer Unfall
oder schwere Krankheit, Todesfall, bei einigen Versicherungsgesellschaften auch
Schwangerschaft, wenn das Risiko der Reise zu hoch ist, Arbeitslosigkeit,
Impfunverträglichkeit, Schäden am Eigentum des Versicherten. Versichert sind
alle im Versicherungsvertrag genannten Personen.
Um während der Reise nicht immer auf die Reisgepäcke achten zu müssen, ist
ratsam auch eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Versichert sind in der
Regel Gegenstände, welche die versicherte Person oder ihre Familie auf die Reise
mitnehmen. Die Reisegepäckversicherung bietet
Versicherungsschutz gegen Schäden,
die durch Diebstahl, Unwetter, Sturm, Feuer, Autoeinbruch, Zerstörung entstehen.
Vor dem Abschluss prüfen Sie gründlich die vorhandenen Angebote, denn diese bei
jeder Versicherungsgesellschaft verschieden sind.
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