Die Staatsmacht in Kroatien ist geteilt auf:
-
Gesetzgebung (Parlament)
-
Vollziehung (Präsident und Regierung)
Rechtsprechung (Gerichte)
LEGISLATIVE
Entsprechend der Verfassung der Republik Kroatien
vom 22. Dezember 1990, wurde Kroatien als einheitlicher und unteilbarer
demokratischer und sozialer Staat gegründet und definiert. Die Macht in der Republik Kroatien kommt vom
Volk und gehört dem Volk als Gemeinschaft freier und gleichgestellter
Bürger.
Die höchsten Werte der konstitutionellen
Ordnung der Republik Kroatien sind Freiheit, Gleichberechtigung, nationale
Gleichheit, Frieden, Sozialgerechtigkeit, Beachtung der Menschenrechte,
Recht auf Eigentum, Beachtung von Recht und Ordnung, Erhaltung der Natur
und Umwelt und eine demokratische, mehrparteiliche Staatsform. Entsprechend der neuen Verfassung besteht das
Kroatische Parlament aus dem Haus der Abgeordneten, gewählt in direkten
Wahlen für eine Amtszeit von vier Jahren und dem Haus der Komitate
(Zupanije), gewählt in freien Wahlen für eine Amtszeit
von vier Jahren.
EXEKUTIVE
Die Führung der Exekutive unterliegt in
Kroatien dem Präsidenten, der für eine Amtszeit von 5 Jahren
gewählt wird. Entsprechend der Verfassung ernennt der Präsident
den Premierminister und auf dessen Vorschlag andere Mitglieder der
Regierung. Jedoch unterliegt diese Ernennung der Bestätigung
durch das Haus der Abgeordneten. |