VERFASSUNG UND REGIERUNG

Die Staatsmacht in Kroatien ist geteilt auf: 
  • Gesetzgebung (Parlament) 
  • Vollziehung (Präsident und Regierung) 
  • Rechtsprechung (Gerichte)

LEGISLATIVE

Entsprechend der Verfassung der Republik Kroatien vom 22. Dezember 1990, wurde Kroatien als einheitlicher und unteilbarer demokratischer und sozialer Staat gegründet und definiert. Die Macht in der Republik Kroatien kommt vom Volk und gehört dem Volk als Gemeinschaft freier und gleichgestellter Bürger. 
Die höchsten Werte der konstitutionellen Ordnung der Republik Kroatien sind Freiheit, Gleichberechtigung, nationale Gleichheit, Frieden, Sozialgerechtigkeit, Beachtung der Menschenrechte, Recht auf Eigentum, Beachtung von Recht und Ordnung, Erhaltung der Natur und Umwelt und eine demokratische, mehrparteiliche Staatsform. 
Entsprechend der neuen Verfassung besteht das Kroatische Parlament aus dem Haus der Abgeordneten, gewählt in direkten Wahlen für eine Amtszeit von vier Jahren und dem Haus der Komitate (Zupanije),  gewählt in freien Wahlen für eine Amtszeit von vier Jahren.

EXEKUTIVE

Die Führung der Exekutive unterliegt in Kroatien dem  Präsidenten, der für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt wird. Entsprechend der Verfassung ernennt der  Präsident den Premierminister und auf dessen Vorschlag  andere Mitglieder der Regierung. Jedoch  unterliegt diese Ernennung der Bestätigung durch das Haus der Abgeordneten.