Die
Kroaten kamen im 7. Jahrhundert in ihre heutige Heimat und es gibt Dokumente,
die das Bestehen des kroatischen Staates seit dem 9. Jahrhundert belegen.
Nach dem Löschen der kroatischen Dynastie, begann das Kroatische Parlament
(Sabor) Angehörige verschiedener europäischer Dynastien zu kroatischen
Königen zu wählen. Unter Herschafft all dieser Könige bewahrte
Kroatien jedoch die Funktionen des Bans (Vizekönigs), der ein Kroate
war, sein Parlament und seine regionalen Verwalter. Das bedeutet, dass
Kroatien die wesentlichen Merkmale eines Staates, bzw. Königreiches,
bis zum Anfang dieses Jahrhunderts bewahren konnte.
Nach dem Ersten Weltkrieg brach das Kroatische
Parlament am 28. Oktober 1918 seine Verbindungen zur Habsburger Monarchie
ab und zum ersten Mal nach vielen Jahrhunderten wurden die kroatischen
Provinzen vereinigt. Der "Staat der Slowenen, Kroaten und Serben " wurde
im November 1918 gebildet. Wenig später, am 1. Dezember 1918 wurde
das "Vereinigte Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen" ausgerufen
. Dokumente dieser Vereinigung wurden nur von dem jugoslawische Parlament,
aber nie durch eine politische Körperschaft in Kroatien oder im Staat
SHS bestätigt. Das Kroatische Parlament wurde von 1920 bis 1939 zum
ersten Mal in seiner tausendjährigen Geschichte aufgelöst. König
Alexander führte seine Diktatur am 6. Januar 1929 ein, wobei er zum
ersten Mal den Namens "Königreich von Jugoslawien" benutzte.
Von 1941- 1945 gab es in Kroatien praktisch zwei
Staaten die sich gegenseitig bekämpften. 1941 wurde unter dem Patronat Deutschlands und
Italiens ein faschistischer "Unabhängiger Staat Kroatien" ausgerufen.
Sofort danach begann der antifaschistische Widerstand was zur Folge die
Gründung des "Antifaschistischen Landesrates zur nationalen Befreiung
von Kroatien" hatte. Dieser bestand aus der kommunistischen Partei und
anderen bürgerlichen Parteien. Unter der Führung der kommunistischen
Partei legte der Rat im November 1943 die Grundsteine für den jugoslawischen
Nachkriegsstaat.
Nach dem II. Weltkrieg war Jugoslawien bis 1974
eine zentralistische, unitarische und bürokratische Föderation (erstellt nach
dem Modell der UdSSR). Die Verfassung von 1974 führte starke Bündniselemente und
das System der Selbstverwaltung ein. |