Die internationale grüne Versicherungskarte
wird für Kroatien nicht mehr benötigt. Sollten Sie mit einem
fremden Auto nach Kroatien fahren, benötigen Sie eine Vollmacht des
Fahrzeughalters (erhalten sie in Ihrem Automobilclub). Ein internationaler
Führerschein ist nicht notwendig, der nationale Führerschein
wird anerkannt.
Das Tempolimit für Pkws beträgt in Ortschaften
50 km/h, auf Landstraßen 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h und
auf Autobahnen 130 km/h. Es besteht Gurtanlegepflicht, Licht am Tag Pflicht, für Motorradfahrer
Sturzhelmpflicht und die Promillegrenze liegt bei 0,0. Kinder unter 12
Jahren müssen auf den Rücksitz befördert werden.
Schikanen, wie in anderen Ländern bekannt,
sind in Kroatien nicht zu befürchten. Man nimmt besondere Rücksicht
auf Touristen und lässt vieles gelten jedoch sollte auf Tempolimite,
insbesondere in Ortschaften geachtet werden. Hilfe erhalten Sie vom HAK (Kroatischer Automobilclub)
unter der zentralen Telefonnummer 987 von 0-24 Uhr. Die Mitglieder der
meisten europäischen Automobilclubs bekommen Nachlasse. Andere
Pannenhilfs- bzw. Abschleppunternehmen bieten auch Hilfe an, in den meisten
Fällen jedoch wesentlich teurer. |