FAHRZEUGPAPIERE
FÜHRERSCHEIN
VERKEHRSBESTIMMUNGEN

Die internationale grüne Versicherungskarte wird für Kroatien nicht mehr benötigt. Sollten Sie mit einem fremden Auto nach Kroatien fahren, benötigen Sie eine Vollmacht des Fahrzeughalters (erhalten sie in Ihrem Automobilclub). Ein internationaler Führerschein ist nicht notwendig, der nationale Führerschein wird anerkannt.

Das Tempolimit für Pkws beträgt in Ortschaften 50 km/h, auf Landstraßen 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Es besteht Gurtanlegepflicht, Licht am Tag Pflicht, für Motorradfahrer Sturzhelmpflicht und die Promillegrenze liegt bei 0,0. Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitz befördert werden. 

Schikanen, wie in anderen Ländern bekannt, sind in Kroatien nicht zu befürchten. Man nimmt besondere Rücksicht auf Touristen und lässt vieles gelten jedoch sollte auf Tempolimite, insbesondere in Ortschaften geachtet werden. Hilfe erhalten Sie vom HAK (Kroatischer Automobilclub) unter der zentralen Telefonnummer 987 von 0-24 Uhr. Die Mitglieder der meisten europäischen Automobilclubs bekommen Nachlasse.  Andere Pannenhilfs- bzw. Abschleppunternehmen bieten auch Hilfe an, in den meisten Fällen jedoch wesentlich teurer.