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rettungsringMS "Jada"  
MS Jada
MS "Lady Daisy"
 

Chartervertrag für das Motorschiff M.S. Jada

Einschiffung: Samstag ab 18.00 Uhr Insel Krk, Punat – Werft.
Ausschiffung: Samstag bis 09.00 Uhr , Rückkehr zum Ausgangshafen spätestens Freitag abend.

Charter – Inklusive: Schiffsmiete inklusive Skipper, , Inventargebrauch (Küche, Kühlschrank, TV, Video, Radio).

Charter – Exklusive: Treibstoff, Hafen und Ortstaxen, Wasser, Verpflegung u. Getränke. Kaution in bar (für Treibstoff, Beschädigungen am Inventar, Endreinigung) Obligat: Check in, Endreinigung laut Preisliste vor Ort zu bezahlen. Auf Wunsch eine Garnitur Bettwäsche / Woche u. Koje, Beiboot mit Außenborder vor Ort zu bezahlen.

Tauchkreuzfahrt: Kompressor Pauschale/Woche, NO LIMIT TAUCHEN, oder Luft/pro Liter laut Preisliste. Voranmeldung bei der Reservierung sowie gültige Tauchscheine und Tauchpermit (vor Ort zu lösen und zu bezahlen) erforderlich.

Skippertraining: Instruktor und Crewmitglied an Bord (Pauschale laut Preisliste), Kursteilnahme und Prüfungsgebühren sind pro Person zu bezahlen.

Haustiere: gegen Voranmeldung erlaubt.

Zahlungsbedingungen: Anzahlung 40% bei Vertragsabschluss, Rest spätestens 30 Tage vor Charterantritt. Die Beträge sind auf das Auslandskonto von DELFIN d.o.o in Österreich oder beim Vermittler einzuzahlen.

Storno durch den Charterer: bis zum 61. Tag vor Charterantritt 30%, ab dem 60. bis zum 31. Tag vor Charterantritt 50%, 
ab dem 31. Tag vor Charterantritt 100%. Der Abschluß einer Stornoversicherung wird ausdrücklich empfohlen!

Pflichten und Rechte des Vercharterers / der vertretungsbefugten Person an Bord: Der Vercharterer verpflichtet sich das Schiff zum oben angegebenen Zeitpunkt und Ausgangshafen mit  der  vereinbarten Besatzung zur Verfügung zu stellen. Sollte das Schiff auf Grund eines beim vorangegangenen Charters entstandenen Schadens oder aus irgendwelchen Gründen, die nicht im Willen des Vercharterers liegen, nicht binnen 24 Stunden ab Check in zur Verfügung stehen, behält sich der Vercharterer vor, ein Ersatzschiff gleicher Größe zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bis 24 Stunden Verspätung richtet sich die Höhe der Charterpreiserstattung proportional nach dem Ausfall der Nutzniessung. Ab 24 Stunden Verspätung kann der Charter bei Nichtzurverfügungstellung eines Ersatzschiffes kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wobei eine weitergehende Haftung ausgeschlossen ist oder eine proportional dem Charterpreis entsprechende Minderung entsprechend der Anzahl der  Tage, an denen ein Ausfall der Nutzniessung erfolgte in Anspruch nehmen, wobei bei Unterbringung an Bord die Minderung max. 50 % beträgt. Sollten Teile der Ausrüstung bei einer vorangegangenen Fahrt beschädigt oder verlorengegangen sein, ohne daß Ersatz möglich ist besteht kein Anspruch auf Preisminderung. 

Bei Reparaturen unterwegs kann die Preisminderung innerhalb von 24 Stunden der erfolgten Reparatur max. 30 % vom Tagespreis betragen, ab 24 Stunden max. 50% von den entgangenen Tagen (proportional zum Charterpreis). Der Vercharterer verpflichtet sich, daß das Schiff entsprechend den Vorschriften des Fahrgebietes (Kroatisches Hoheitsgewässer) und den nationalen Bestimmungen der Schiffsbetriebsfirma sowie den Vorschriften der Nationalflagge versichert ist, die Kabotage (gewerblicher Transport von Personen und Gütern im Hoheitsgewässer) und Konzession (Beherbergung von Passagieren über einen längeren Zeitraum als bei Tagesfahrten) bezahlt ist und entsprechend den SOLAS Regeln über die entsprechende Rettungs- und Sicherheitsausrüstung verfügt. 

Die Unfallversicherung erstreckt sich ausschließlich auf Personen die an Bord gemeldet sind und ausschließlich auf Unfälle an Bord des Schiffes (kein Versicherungsschutz besteht bei Sportunfällen, bei Landgängen , Baden, etc.)

Für Wertgegenstände der Gäste an Bord kann keine Haftung übernommen werden. 

Der Skipper hat das Recht aus Sicherheitsgründen Routenwünsche abzulehnen und Routen während der Fahrt zu ändern. Den Anweisungen des Skippers ist aus Sicherheitsgründen und nach den Regeln der Seemannschaft  unverzüglich nachzukommen. Das Ankern über Nacht ist generell nur bei 2 Besatzungsmitgliedern gestattet um die gesetzlich vorgeschriebene Ankerwache und Ruhezeiten der Crewmitglieder sicherzustellen. Bei Ausbildungsfahrten sind  2 Besatzungsmitglieder vorgeschrieben (Skipper auf der Brücke, Crewmitglied zur Instruktion der Deckmannschaft an Deck)

Das Schiff muß einen Tag vor Ende des Charters den Ausgangshafen anlaufen um die Reinigung sowie eventuelle Servicearbeiten für die nachfolgende Fahrt sicherzustellen

Beschwerden bedürfen der Schriftform. Eine eventuelle Preisminderung kann nicht von der Crew ausbezahlt werden.

DELFIN NAUTIKA  ist eine für die im Firmenkopf genannten Zwecke registrierte Firma. HRB 1164767, Gerichtsstand Rijeka.

ALLGEMEINE CHARTERBEDINGUNGEN  -  ASTA 
 

1. CHARTERPREIS 
Der Charterpreis umfasst die Nutzung des Bootes. Im Preis nicht enthalten sind Hafen- und andere Gebühren sowie Treibstoff. 
 

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Die vermieteten Boote mit ihrer kompletten Ausrüstung können nur nach ordnungsgemäßer Entrichtung der Miete benützt werden . 
 

3. STORNOBEDINGUNGEN 

Sollte der Charterer aus irgendwelchen Gründen von der Charter zurücktreten, kann dieser, nach vorheriger Zustimmung des Vercharterers, eine andere Person, die seine Rechte und Pflichten übernimmt, benennen. 

Falls ihm dies nicht gelingt, werden die Stornokosten von der vorgeschriebenen Akontierung eingehoben und zwar: 

       30%   des Charterpreises für den Rücktritt bis zu 2 Monaten vor dem Charterbeginn

       50%   des Charterpreises  für den Rücktritt  bis zu 1 Monat   vor dem Charterbeginn 
 

          100%   des Charterpreises  für den Rücktritt innerhalb des letzten Monats vor Charterbeginn 
 

         Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. 
 

4. ÜBERGABE DER BOOTE 

Es werden nur vollständig ausgerüstete, voll aufgetankte und in einwandfreiem Arbeitszustand befindliche Boote übergeben, und derselbe Zustand wird bei der Rückgabe des Bootes erwartet. 

Sollte aus irgendwelchen Gründen der Vercharterer nicht in der Lage sein, das reservierte Boot am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, kann er ein anderes, mindestens gleichwertiges Boot bereitstellen. nach erfolglosem Ablauf einer Frist von 24 Stunden kann der Charterer auf eine Benützung des Bootes   verzichten und hat Anspruch auf Rückerstattung des Charterbetrages. Jeder andere Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
 

Der Charterer verpflichtet sich, bei der Übergabe, den Bootszustand und die Vollständigkeit, der in der Checkliste angeführten Ausrüstung und Inventars, sorgsam zu prüfen. 

Eventuelle versteckte  Mängel am Boot oder seiner Ausrüstung, welche dem Vercharterer bei der Übergabe des Bootes nicht bekannt sein konnten, sowie die Mängel,  welche eventuell nach der Übergabe entstehen, berechtigen den Charterer nicht, den Charterpreis zu vermindern. Ist ein Weiterfahren, aus welchem Grund auch immer, nicht möglich, oder ein Überschreiten des Rückgabetermins unausweichlich, so muss zwecks Einholung von Anweisung, der Stützpunktleiter verständigt werden. 

Beim Überschreiten des Rückgabetermins, auch infolge schlechten Wetters, haftet der Charterer für alle Kosten, die daraus dem Vercharterer entstehen. 

Eine entsprechend sichere Törnplanung sowie eine Rückkehr in die Marina in den Abendstunden vor der Schiffsrückgabe, wird angeraten. 
 

5. KAUTION 

Bei der Übernahme des Bootes wird eine Kaution laut gültiger Preisliste hinterlegt. Die geleistete Kaution wird ohne Abzüge zurückbezahlt, wenn das Boot schadenfrei zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird. 
 
 

Die Kaution muss hinterlegt werden, auch wenn das Boot mit einem Skipper gemietet wird. Bei grober Fahrlässigkeit und / oder Verlust eines oder mehrere Ausrüstungsgegenstände trägt der Charterer die vollen Kosten. 
 

6. VERSICHERUNG 

Es besteht eine Haftpflichtversicherung  für Schäden gegen Dritten. Ebenfalls besteht eine Kaskoversicherung für Schäden am Schiff (in Höhe des versicherten Schiffswertes) laut der Versicherungspolizze. 

Tritt während der Charterzeit eine Havarie auf und sofern der Charterer nicht selbst für deren Kosten aufkommen muss (bei normaler Abnutzung, oder beim Überschreiten der Haftungssumme), benötigt er für die Reparatur die Zustimmung (Anweisung) des Vercharterers bzw. Stützpunktleiters. 

Bei größeren Havarien sowie bei Beteiligung anderer Boote, ist beim ersten zuständigem Hafenamt eine Meldung zu machen und bei diesem ein entsprechendes Protokoll (Hergang, Schadensfeststellung etc.) für die Versicherung anlegen zu lassen, sowie den Vercharterer zu benachrichtigen. Sollte der Charterer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann er für den entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werden. 

Die Beschädigungen an den Segeln sind nicht versichert und diese Kosten werden vom Charterer getragen. 

Die, durch den mangelhaften Ölstand im Motor, entstandenen Schäden sind nicht versichert und auch diese Schäden werden vom Charterer selbst getragen. 

Der Charterer ist verpflichtet,  den Ölstand im Motor jeden Tag regelmäßig zu kontrollieren. 

Die persönlichen Gegenstände des Charterers sowie der Crew sind nicht versichert und es wird dem Charterer empfohlen, dies zu tun. 
 

7. VERPFLICHTUNG DES CHARTERERS 

Der Charterer verpflichtet sich, die Fahrgrenzen der kroatischen Hoheitsgewässer einzuhalten. Ausnahmen bedürfen besonderer schriftlicher Bestätigung bzw. Genehmigung. 

Es ist nicht erlaubt das Boot weiterzuverchartern oder Dritten zu überlassen, das Mitfahren von mehr Personen als in der Crewliste angeführt, die Nachtfahrt bei unsicheren Wetterumständen zu unternehmen, sowie Verletzung öffentlicher Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze. Für sämtliche Folgen in diesem Zusammenhang haftet der Charterer selbst. Der Charterer bzw. Bootsführer muß den gültigen Bootsführerschein besitzen, in dem die notwendige Funklizenz eingeschlossen ist. Entsteht ein Schaden am Boot, oder an der Ausrüstung, ist der Charterer verpflichtet sofort den Vercharterer telefonisch zu benachrichtigen. Die Rufnummern befinden sich in den Bootsdokumenten.
Der Vercharterer ist verpflichtet den Schaden nach dem Anruf zu reparieren. Wenn der Vercharterer den Schaden innerhalb von 24 Stunden behebt, hat der Charterer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Charterer verpflichtet sich, das zuständige Amt und den Vercharterer zu benachrichtigen im Falle, wenn das Boot oder Ausrüstung verloren sind, wenn die Steuerung unmöglich ist, wenn zuständige Behörde, oder andere Personen das Boot beschlagnahmen, oder die Fahrt verbieten. Sollte der Charterer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, trägt er die Verantwortung für die verursachten Folgen.

Falls der Charterer einen Hund mitbringen möchte, muss dies im voraus angemeldet werden. Dabei trägt er zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von Euro 75,00 die vor Ort zahlbar sind.




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